Schüler, die den Berufsschulunterricht an bestimmten Tagen krankheitsbedingt nicht besuchen können, müssen laut BSO §20 folgende Punkte für eine ordnungsgemäße Entschuldigung beachten:
- Melden Sie sich am ersten Krankheitstag vor Unterrichtsbeginn an der Berufsschule 7 sowie in ihrem Ausbildungsbetrieb krank. Geben Sie unbedingt den voraussichtlichen Zeitraum Ihrer Krankheit an. Ansonsten wird nur von einem Krankheitstag ausgegangen!
- Ab drei Krankheitstagen pro Blockwoche benötigen Sie eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die beim Klassleiter abzugeben ist oder über den Formularserver hochgeladen werden kann (siehe weiter unten).
- Sollte an einem Krankheitstag eine angesagte Prüfung stattfinden, so ist ebenso eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Klassleiter abzugeben.
Bitte beachten Sie:
Wenn keine ordnungsgemäße Entschuldigung für Fehltage erfolgt, werden diese als unentschuldigt vermerkt und im Zeugnis eingetragen.
Bei auftretender Krankheit bzw. ähnlichen Abwesenheitsgründen haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, sich abwesend zu melden:
Variante 1 (bevorzugt):
Eintrag im Browser über Webuntis
Ab dem 3. Krankheitstag ist zusätzlich ein ärztliches Attest erforderlich. Dies kann sicher über eine verschlüsselte Verbindung hochgeladen werden: Formular
Variante 2 (nur im Notfall, wenn Variante 1 nicht möglich ist)
Anruf vor Unterrichtsbeginn
- 0821 324 18993 oder
- 0821 324 18994
Ab dem 3. Krankheitstag ist zusätzlich ein ärztliches Attest erforderlich. Dies kann sicher über eine verschlüsselte Verbindung hochgeladen werden: Formular
Sollte es nicht möglich sein, das ärztliche Attest über den obigen Link hochzuladen, so ist dieses unmittelbar per Post an den Klassenleiter zu schicken.