generelle Unterrichtsbefreiung für die Fächer Deutsch und Religion

Nach §4 Abs. 2 der Berufsschulordnung (BSO: § 4 Berufsschulberechtigte - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)) können sich Schüler, 

  • die eine Hochschulreife besitzen,
  • eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und einen mittleren Schulabschluss besitzen oder 
  • in einem Umschulungsverhältnis stehen,

in den Fächern Deutsch und Religion vom Unterricht befreien lassen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Betriebs, was bei der Anmeldung an der Schule bereits abgefragt wurde. Die abschließende Entscheidung über die Befreiung trifft die Schulleitung. Eine Befreiung vom Unterrichtsfach "Politik und Gesellschaft" ist nicht möglich, da es sich hierbei um prüfungsrelevante Inhalte handelt.

Sollten Sie Schüler an unserer Schule sein und eine der drei obengenannten Voraussetzungen erfüllen, so können Sie die Unterrichtsbefreiung möglichst frühzeitig über folgendes Formular beantragen. Der Antrag muss einmalig gestellt werden und gilt für die gesamte Zeit an unserer Schule.

1. Schritt: Antrag per Onlineformular

Der Antrag über das Onlineformular sollte möglichst bereits vor dem ersten Schultag erfolgen: Onlineformular Unterrichtsbefreiung

2. Schritt: Rückmeldung und schriftliche Bestätigung

In Ihrer 2. Schulwoche erhalten Sie von Ihrem Klassenleiter eine Bestätigung der Unterrichtsbefreiung in Form einer Liste. Hier müssen Sie die Daten per Unterschrift bestätigen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass sie keine individuelle Rückmeldung vor der 2. Schulwoche erhalten.