einzelne Unterrichtsbefreiung von Schülern
(z.B.: Musterung, Führerscheinprüfung, besondere betriebliche oder persönliche Gründe usw.)
- Befreiungen vom Berufsschulunterricht sind möglichst frühzeitig und in schriftlicher Form oder per Email bei der Schule zu beantragen.
- Reichen Sie mit dem schriftlichen Antrag möglichst auch eine schriftliche Bestätigung des Termins mit ein.
- Beurlaubungen können auch abgelehnt werden. Dies wird vorwiegend dann der Fall sein, wenn an den entsprechenden Tagen Prüfungen anstehen, eine Befreiung sehr spät beantragt wird oder die Leistungen des Schülers ein Fernbleiben vom Unterricht nicht rechtfertigt.
- Unterrichtsbefreiungen für den Besuch von Prüfungsvorbereitungslehrgängen während der
Unterrichtszeit können grundsätzlich nicht gewährt werden.