Lese- /Rechtschreibstörung
Achtung: Anmeldungen MUSS in der ersten Schulwoche erfolgen
Eine LRSt (Lese- /Rechtschreibstörung) und weitere besondere Rahmenbedingungen bzgl. einer Inklusion müssen aus organisatorischen Gründen jeweils in der ersten Blockwoche beantragt werden.
