Krankmeldung - Abwesenheit

Schüler, die den Berufsschulunterricht an bestimmten Tagen krankheitsbedingt nicht besuchen können, müssen laut BSO §20 folgende Punkte für eine ordnungsgemäße Entschuldigung beachten:

  1. Melden Sie sich am ersten Krankheitstag vor Unterrichtsbeginn an der Berufsschule 7 sowie in ihrem Ausbildungsbetrieb krank. Geben Sie unbedingt den voraussichtlichen Zeitraum Ihrer Krankheit an. Ansonsten wird nur von einem Krankheitstag ausgegangen!
  2. Ab drei Krankheitstagen pro Blockwochebenötigen Sie eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die beim Klassleiter abzugeben ist oder über den  Formularserver hochgeladen werden kann (siehe weiter unten).
  3. Sollte an einem Krankheitstag eine angesagte Prüfung stattfinden, so ist ebenso eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Klassleiter abzugeben.

 

Bitte beachten Sie:

Wenn keine ordnungsgemäße Entschuldigung für Fehltage erfolgt, werden diese als unentschuldigt vermerkt und im Zeugnis eingetragen.

 

 

Bei auftretender Krankheit bzw. ähnlichen Abwesenheitsgründen haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, sich abwesend zu melden: 

Variante 1 (bevorzugt):

     Eintrag im Browser über  Webuntis

Ab dem 3. Krankheitstag ist zusätzlich ein ärztliches Attest erforderlich. Dies kann sicher über eine verschlüsselte Verbindung hochgeladen werden: Formular

 

 

Variante 2 (nur im Notfall, wenn Variante 1 nicht möglich ist) 

     Anruf vor Unterrichtsbeginn

  • 0821 324 18993 oder
  • 0821 324 18994

Ab dem 3. Krankheitstag ist zusätzlich ein ärztliches Attest erforderlich. Dies kann sicher über eine verschlüsselte Verbindung hochgeladen werden: Formular

Sollte es nicht möglich sein, das ärztliche Attest über den obigen Link hochzuladen, so ist dieses unmittelbar per Post an den Klassenleiter zu schicken.