Hierbei handelt es sich NICHT um eine Befreiung vom Unterricht im eigentlichen Sinn, sondern um eine Abmeldung vom Religionsunterricht, wodurch eine Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtend ist. (BaySchO: § 27 Religiöse Erziehung, Religions- und Ethikunterricht, Islamischer Unterricht - Bürgerservice (gesetze-bayern.de))
Die Abmeldung vom Religionsunterricht gilt auch für die folgenden Schuljahre an der Berufsschule 7, sofern die Abmeldung nicht zum Schuljahresbeginn widerrufen wird.
1. Schritt: Antrag per Onlineformular
Der Antrag über das Onlineformular sollte möglichst bereits vor dem ersten Schultag erfolgen: Onlineformular zur Abmeldung vom Religionsunterricht
2. Schritt: Rückmeldung und schriftliche Bestätigung
In Ihrer 2. Schulwoche erhalten Sie von Ihrem Klassenleiter eine Bestätigung der Abmeldung in Form einer Liste. Hier müssen Sie die Daten per Unterschrift bestätigen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass sie keine individuelle Rückmeldung vor der 2. Schulwoche erhalten.